Gutachten
Jedes Kind hat eine Hälfte der Erbanlagen von der Mutter und die andere vom Vater geerbt. Allen Methoden zur
Vaterschaftsbestimmung liegt ein einfaches Prinzip zugrunde. Man vergleicht Erbmerkmale des Kindes und der Kindesmutter.
Erbmerkmale des Kindes, die bei der Mutter nicht nachweisbar sind, müssen von seinem biologischen Vater stammen
(sog. unerlässlich väterliche Merkmale). Die Einbeziehung der Kindesmutter in die Untersuchung ist daher wünschenswert und
erhöht die Zuverlässigkeit des Ergebnisses erheblich, insbesondere zur Erkennung gesicherter Vaterschaftsausschlüsse.
Ausschluss:
Ein Mann ist von der Vaterschaft sicher auszuschließen, wenn er drei oder mehr unerlässlich väterliche
Merkmale auf verschiedenen Chromosomen nicht besitzt.
Einschluss:
Besitzt ein Mann alle unerlässlich väterlichen Merkmale, kann mit statistischen Verfahren die
Vaterschaftswahrscheinlichkeit berechnet werden. Eine Vaterschaft gilt nur dann als praktisch erwiesen, wenn durch die Analyse
von mindestens 12 unabhängig vererbten Merkmalen eine Wahrscheinlichkeit von mindestens 99,9 % erreicht wird. In der Regel
liegen wir mit unseren Analyseergebnissen deutlich oberhalb dieses Wahrscheinlichkeitswertes.
Sonderfälle:
Bei Defizienzfällen, falls z.B. der fragliche Vater für eine Untersuchung nicht zur Verfügung steht, kann durch
Einbeziehen von Verwandten 1. Grades (Eltern, Kinder oder Geschwister) die Frage nach der Vaterschaft geklärt werden.
Bei begründetem Verdacht auf mögliche Mutationen oder andere genetische Besonderheiten ist eine Erweiterung des
Untersuchungsumfanges erforderlich.
Vertraulichkeit (Datenschutz)
Die Gutachten gehen nur dem beauftragenden Gericht / der beauftragenden Person oder von diesen bevollmächtigten
Personen oder Behörden zu.
Wir sind zur Vertraulichkeit bezüglich aller Gutachtendaten verpflichtet.